26, S. 50), da er 14 Jahre in der D. AG untätig gewesen sei und nun plötzlich in den Verwaltungsrat gewählt werden wolle. Es liege bei ihm ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, da er bei der Gründung der D. AG CHF 170‘000.00 eingebracht und bis heute Ausschüttungen von über CHF 7 Mio. kassiert habe (act. 26, S. 49). 2. Rechtliche Beurteilung 2.1 Rechtsnatur von Aktionärbindungsverträgen