Massgebend für den Streitwert für die Einsitznahme in den Verwaltungsrat ist die ermessensweise damit verbundene einmalige Jahresentschädigung. Gemäss den Jahresabschlüssen 2008 bis 2011 wurden jeweils Verwaltungsratshonorare in Höhe von CHF 58‘000.00 ausgewiesen (act. 19/21m – 19/21k; act. 27/29). Bei aktuell fünf Verwaltungsratsmitgliedern beläuft sich das durchschnittliche Honorar pro 1 STEIN-W IGGER, in: SUTTER -SOMM/HASENBÖHLER/LEUENBERGER, ZPO Kommentar, 2. Auflage, Zürich 2013, Art. 91, N 5. Seite 5