Der Kläger stellte am 21. Dezember 2012 beim Vermittleramt das Vermittlungsbegehren. Die Vermittlung fand am 13. Februar 2013 statt und endete ohne Einigung der Parteien, weshalb dem Kläger gleichentags die Klagebewilligung ausgestellt wurde. Der Kläger reichte in der Folge beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden am 7. Mai 2013 Klage mit den eingangs aufgeführten Rechtsbegehren ein (act. 2). Mit Eingabe vom 14. Oktober Seite 4