8. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: 9. 10. 11. Wer die Berufung angemeldet hat, hat innert 20 Tagen seit der Zustellung des begründeten Urteils dem Obergericht Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, eine schriftliche Berufungserklärung einzureichen. Darin ist anzugeben, ob das Urteil vollumfänglich oder nur in Teilen angefochten wird, welche Abänderungen des Urteils verlangt werden und welche Seite 40