Die Verfahrenskosten setzen sich gemäss Art. 422 Abs. 1 StPO aus den Gebühren zur Deckung des Aufwandes und den Auslagen zusammen. Zu den Auslagen gehören unter anderem die Kosten der amtlichen Verteidigung und für Gutachten (Art. 422 Abs. 2 lit. a und c StPO). Die Gerichtsgebühr liegt gemäss Art. 29 Gebührenordnung bei CHF 200.- bis CHF 5'000.-, wobei diese Gebühren in besonders aufwendigen Fällen oder wenn Zivilansprüche zu beurteilen sind, vervierfacht werden können. Die Gerichtsgebühr wird aufwandsgemäss auf CHF 4'800.- festgelegt.