Der strafrechtliche Nachweis, dass der Beschuldigte den Brand fahrlässig verursacht hat, konnte nicht erbracht werden, weshalb er von diesem Tatvorwurf freigesprochen wurde. Die Zivilforderungen sind auf den Zivilweg zu verweisen, da der Beschuldigte nicht als Brandverursacher feststeht und somit kein spruchreifer Sachverhalt vorliegt. 10. Kosten / Entschädigung 10.1 Verfahrenskosten