b und d StPO). Wird eine Klage auf den Zivilrechtsweg verwiesen, heisst das, dass sie nicht materiell beurteilt worden ist und somit vor dem zuständigen Zivilgericht neu eingereicht werden kann56. Auch nicht hinreichend begründete oder bezifferte Zivilforderungen sind auf den Zivilweg zu verweisen57. In der Praxis werden Zivilansprüche nur geschützt, wenn sie der Beschuldigte anerkennt oder wenn sie eindeutig ausgewiesen sind. 9.2 Parteivorbringen Die gegen den Beschuldigten als mutmasslichen Brandverursacher erhobenen Zivilforderungen stehen im Zusammenhang mit den Schäden, welche als Folge des Grossbrandes