2.9), weshalb dieser ebenfalls einzuziehen ist. Abgesehen davon wurde dieser naheliegenderweise ebenfalls deliktisch verwendet, da der Beschuldigte diesen wohl zu seinem Schutz im Zusammenhang mit seinen Kontakten zu Drogenhändlern und -abnehmern mitgeführt hatte. 9. Zivilforderungen 9.1 Allgemeines