Auch die Staatsanwaltschaft anerkannte an Schranken, dass nicht ohne weiteres von einer ungünstigen Prognose ausgegangen werden könne, da der Beschuldigte seit der letzten Verzeigung im Jahr 2010 nicht mehr straffällig geworden sei (act. 127). Auch habe er Therapien aufgenommen und scheine sich ernsthaft um eine Verbesserung der persönlichen Verhältnisse zu bemühen (act. 127). Das Gericht sieht deshalb keine ungünstige Prognose, zumal der Beschuldigte seine Drogensucht therapiert hat, Unterstützung vom Sozialamt und seiner Familie erhält und ein IV-Verfahren läuft.