Aufgrund der Reihenfolge der Aufzählung im Gesetz ist davon auszugehen, dass die Geldstrafe Vorrang vor der Freiheitsstrafe hat und die Hauptsanktion ist. Wichtigste Kriterien bei der Wahl der Sanktionsart sind deren Zweckmässigkeit, ihre Auswirkungen auf das soziale Umfeld sowie ihre präventive Effizienz50. Eine Geldstrafe erscheint im vorliegenden Fall nicht als zweckmässig, da der Beschuldigte ……...