Beim erwachsenen Menschen gilt Schuldfähigkeit als die Regel42. Die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigen ist die Ausnahme43. Die Praxis folgt der Tendenz, auch eine Verminderung der Schuldfähigkeit nur in krassen Fällen anzuer- kennen44. Das Bundesgericht fordert eine qualifizierte Erheblichkeit des Mangels an Schuldfähigkeit und nimmt als Ausgangspunkt den „normalen“ Menschen45. Dem Tatrichter wird dabei ein weites Ermessen eingeräumt. Gemäss Bericht des behandelnden Arztes ………..