Bei der Festsetzung der Strafe kommt dem Verschulden entscheidende Bedeutung zu. Entsprechend hat das Gericht dieses Verschulden zu würdigen und zu bewerten. Ausgehend von der objektiven Tatschwere hat das Gericht das Tatverschulden zu bewerten und dabei auch die verminderte Schuldfähigkeit zu berücksichtigen. Es muss dartun, in welchem Umfang sich diese verschuldensmindernd auswirkt. Die tat- und täterangemessene Strafe für eine einzelne Tat ist grundsätzlich innerhalb des ordentlichen Strafrahmens festzusetzen.