Dieser Kausalverlauf bildet eine mögliche Erklärung für den Brandausbruch, ist aber nicht bewiesen. Der Beschuldigte wäre daher vom Vorwurf der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst auch bei einer materiellen Beurteilung freizusprechen. Seite 29 5. Strafzumessung 5.1 Rechtliche Grundsätze