4.5 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der genaue Ablauf des Brandes unklar ist. Zudem hat der Beschuldigte beim Hineinlegen der Matratzen bewusst auf einen Abstand zwischen den Matratzen und der Glühlampe geachtet. Weil durch eine vorschriftsgemässe 60 Watt Glühbirne selbst bei einem direkten Kontakt kein Brandausbruch möglich war, und der Beschuldigte davon ausgehen durfte, dass eine vorschriftsgemässe 60 Watt Glühbirne installiert war, hat er mittels Beachtung eines Abstandes die notwendigen Vorsichtsmassnahmen beachtet. Selbst bei einer vorschriftswidrigen 100 Watt Glühbirne war ein Brandausbruch durch einen Abstand zu verhindern.