ist. Eine Rekonstruktion des Brandgeschehens kann heute mit einem Gutachten nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden, zumal nur noch ein Aktengutachten möglich wäre, da primäre Beweismittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Dem Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes ist u.a. zu entnehmen, dass die Deckenlampe und deren Zuleitung stark brandgeschädigt waren, so dass bezüglich des ursprünglichen Zustandes der Lampeninstallation keine konkreten Aussagen mehr gemacht werden könnten (act. 14, S. 4).