14, S. 3). Dies blieb zuerst unentdeckt (act. 14, S. 3). Der Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes hält fest: „Anfänglich unbemerkt blieb jedoch die Brandausbreitung in dem obgenannten, von aussen absolut nicht einsehbaren Hohlraum zwischen den Gebäuden Gossauerstrasse 12 und Gossauerstrasse 10, über welchen sich das Feuer vom Keller bis zum Dachstock ‚hochgefressen’ hatte“ (act. 14, S. 3).