Die Variante, dass sich die Matratze schon vor dem Brand bewegt haben könnte und brandverursachend war, basiert auf einer reinen Hypothese der Staatsanwaltschaft, die zudem keine eindeutige Stütze im kriminaltechnischen Bericht findet. Darin wird die Möglichkeit geäussert, dass sich die unter Spannung stehenden Matratzen nach dem Brandausbruch bewegt haben und so die Glühlampe abgedrückt haben könnten. Die Kriminalpolizei wollte damit erklären, warum Glasscherben der Glühlampe im Kellerabteil des Beschuldigten gefunden worden sind, geht aber von einem vorbestandenen Brand aus, über dessen Ursache sich der kriminaltechnische Bericht allerdings ausschweigt.