Die Aussagen des Beschuldigten schwanken zwischen 10 cm und einem halben Meter. Dies ist eine nicht unerhebliche Grösse und macht die These, dass die Matratze verrutscht sei, um so unwahrscheinlicher, je grösser dieser Abstand war. Zudem ist von der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar beschrieben worden, ob diese Matratzen überhaupt unter Spannung standen und - wenn ja - wie diese sich gelöst haben soll. Die Variante, dass sich die Matratze schon vor dem Brand bewegt haben könnte und brandverursachend war, basiert auf einer reinen Hypothese der Staatsanwaltschaft, die zudem keine eindeutige Stütze im kriminaltechnischen Bericht findet.