9.1) und auch an Schranken bestritten, die 100 Watt Glühbirne selber montiert zu haben. Für das Gericht ist nicht erstellt, wer die 100 Watt Glühbirne tatsächlich eingeschraubt hat. Die Frage kann offenbleiben, da das Gericht an die Sachverhaltsdarstellung in der Anklageschrift gebunden ist. Abgesehen davon wäre es fraglich, ob sich daraus eine Sorgfaltspflichtverletzung herleiten lässt, da der Beschuldigte in jedem Fall darauf geachtet hat, dass die Matratze einen Sicherheitsabstand einhielt und deren Entzünden ohne direkten Kontakt nicht möglich war.