Der Beschuldigte selbst sagte aus, er glaube eher, dass die Lampe heruntergefallen sei, da die Fassung nicht richtig befestigt gewesen sei (act. 25). Die Lampenfassung sei nicht fest am Deckenbalken angeschraubt gewesen. Dies sei ihm beim Hineinschieben der 37 Ergänzung durch das Gericht. Seite 26