Gemäss Bericht des kriminaltechnischen Dienstes war ein direkter Kontakt zwischen Matratze und der 100 Watt Glühbirne notwendig, um einen Brand auszulösen (act. 15). Es wird dort weiter festgehalten, dass bereits ein kleiner Abstand von wenigen Zentimetern genügte, um eine Entflammung der Matratzen zu verhindern (act. 15, S. 27). Die Staatsanwaltschaft vertrat an Schranken die Ansicht, dass die Matratze unter Spannung gestanden habe, weil der Beschuldigte diese in das bereits volle Kellerabteil gepresst habe.