Wird von den Aussagen des Beschuldigten ausgegangen, wonach er darauf geachtet habe, dass die Matratzen nicht zu Nahe an die Glühlampe kamen, bleibt die Variante zu prüfen, ob sich die Matratze oder die Lampe so bewegt haben könnte, dass ein direkter Kontakt zwischen Matratze und Glühbirne später stattgefunden und den Brand ausgelöst hat. Gemäss Bericht des kriminaltechnischen Dienstes war ein direkter Kontakt zwischen Matratze und der 100 Watt Glühbirne notwendig, um einen Brand auszulösen (act. 15).