Die erstmaligen Ausführungen des Staatsanwaltes dazu an der Hauptverhandlung sind verspätet. Da es sich dabei um ein zentrales Element des Kausalablaufes handelt, der zum Brand geführt haben soll, ist eine Verurteilung des Beschuldigten wegen Verursachung einer fahrlässigen Feuersbrunst schon aus formellen Gründen nicht möglich. Seite 25 4.4.2 Ergänzende Würdigung