Dem Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes ist zu entnehmen, dass ein Glasstück einer 100 Watt-Glühlampe auf dem Boden gefunden werden konnte. Die Glasbruchkante spreche nicht für eine thermische, sondern eine mechanische Absprengung: „Aufgrund dieser Feststellung ist davon auszugehen, dass diese in der Deckenlampe eingesetzte Glühlampe zu einem frühen Brandzeitpunkt infolge mechanischer Einwirkung abgedrückt worden war“ (act. 14, S. 6). Es sei deshalb davon auszugehen, dass sich die ins Kellerabteil gepresste und somit unter Spannung stehende Matratze kurz nach Brandausbruch bewegt und so die Glühlampe abgedrückt habe (act.