Es ist daher zu prüfen, ob dem Beschuldigten in der Strafuntersuchung Gelegenheit eingeräumt worden war, sich dazu zu äussern, warum er es zu verantworten hat, dass der Sicherheitsabstand zwischen Glühbirne und Matratzen sich auf „Null“ verringert hat. Dem Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes ist zu entnehmen, dass ein Glasstück einer 100 Watt-Glühlampe auf dem Boden gefunden werden konnte.