Um aber den Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzung zu begründen, müsste klar sein, welches tatbestandsmässige Verhalten dem Beschuldigten überhaupt vorgeworfen wird, da es sich dabei um ein zentrales Element des Kausalablaufes handelt, für das der Beschuldigte verantwortlich sein soll. Das Hineinpressen der Matratzen in das Kellerabteil beschreibt den damit verbundenen Kausalverlauf, der zum Brand geführt haben soll, nicht. Es liegt damit eine Verletzung des Anklagegrundsatzes vor.