Anlässlich der Befragung an der Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus: „Kann nicht stimmen, denn ich habe die Matratzen richtig gelagert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Lampe an meiner Matratze angekommen ist“ (act. 124). Der Beschuldigte sagte in einer der ersten Einvernahmen dazu aus: „Ich achtete dann darauf, dass die obere Matratze die Lampe nicht berührte“ (act. 8.20, S. 6). Ferner sagte er, die Lampe sei etwa 10 cm von der Matratze entfernt gewesen (act. 8.20, S. 6).