Der Beschuldigte sagte unter anderem aus: „Ich betrachte mich als nicht schuldig. Falls die schlecht montierte Lampe heruntergefallen sein sollte, so wäre sie nicht auf die Matratze gefallen, denn ich habe die Matratze nicht direkt unter der Lampe deponiert. Die Lampe wäre voll auf die Trennwand zwischen den beiden Kellerabteilen gefallen. Die Trennwand war aus Holz. Die Matratze lag schräg gegen mein Regal“ (act. 9.1., S. 3). Anlässlich der Befragung an der Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus: „Kann nicht stimmen, denn ich habe die Matratzen richtig gelagert.