Die adäquate Kausalität will sicherstellen, dass die Handlung nur dann als zurechenbare Ursache eines Erfolgs gelten soll, wenn sie erfahrungsgemäss, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet war, den betreffenden Erfolg herbeizuführen. Dies steht somit in einem engen Zusammenhang mit der Vorhersehbarkeit. Der Brand wird dem Täter angerechnet, wenn er diesen bei Anwendung pflichtgemässer Vorsicht mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte vermeiden können.