Als natürliche Kausalität wird eine Ursache bezeichnet, die nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (conditio sine qua non). Eine conditio sine qua non im Sinne des Strafrechts ist jeder Vorgang oder jede Handlung, der oder die kausal zu einem Sachverhalt ist, so dass der Sachverhalt nicht zustande gekommen wäre, wenn der Vorgang oder die Handlung weggedacht würde. Ein natürlicher Kausalzusammenhang ist deshalb zu bejahen, wenn das fragliche Verhalten nicht weggedacht werden kann, ohne dass auch der eingetretene Erfolg entfiele.