Die Aussagen des Beschuldigten sind nicht völlig konsistent, wenn er einerseits aussagt, er sei etwa 50 bis 100 mal nach Winterthur gegangen, um jeweils 5 Gramm Kokain zu kaufen (act. 4.5), was einer Gesamtmenge von 250 bis 500 Gramm entsprechen würde, und wenn er andererseits aussagt, er hätte insgesamt 20 Gramm Kokain für seinen Eigenkonsum gekauft (act. 68). Dann fragt sich, was mit der erheblichen Differenzmenge geschehen ist. An Schranken erläuterte der Beschuldigte, dass seine Freundin den grössten Teil dieses Kokains konsumiert habe, weil sie wegen ihrer schweren Krankheit unerträgliche Schmerzen gehabt habe (act.