Der Beschuldigte sagte ferner aus: „Ich brauchte die Drogen für den Eigenkonsum und vor allem für meine Freundin. Ich machte keinen finanziellen Gewinn durch die Drogengeschäfte“ (act. 68, S. 10). Dies entspricht seiner früheren Aussage, wonach er mit dem Handel von Heroin keinen Gewinn erzielt, sondern damit nur den Eigenkonsum gedeckt habe (act. 9.1). Anlässlich der Befragung an der Hauptverhandlung führte er aus, er habe keinen Gewinn gemacht; im Gegenteil habe er Schulden machen müssen (act. 124). Als seine Freundin schwer an Krebs erkrankt sei, habe er Heroin gekauft, damit sie die Schmerzen besser habe ertragen können (act. 124).