Bezüglich des Kokains sagte der Beschuldigte in den ersten Einvernahmen aus, er sei jeden zweiten Tag nach Winterthur gegangen, um dort fünf Gramm für jeweils CHF 200.- zu kaufen, dies habe er etwa 50 bis 100mal gemacht (act. 4.5, S. 8). Verkauft habe er Kokain jedoch nicht (act. 124). Er gestand jedoch den gemeinsamen Konsum von Kokain mit A. (act. 4.6). Er sagte: „Ich habe fünf Gramm Kokain gekauft und mit ihm zusammen konsumiert. Er musste mir dafür nichts geben (geldmässig). Im Gegenzug chauffierte er mich und meine Frau umher und wir mussten nichts dafür bezahlen“ (act. 4.6, S. 2).