2.3 Standpunkt des Beschuldigten Der Beschuldigte bestritt anlässlich der ersten Einvernahme diese Vorwürfe (act. 4.2). Er gestand dann jedoch, an M. einen Deal von 10 Gramm Heroin vermittelt zu haben (act. 4.2, S. 4). Schliesslich gestand er, er habe Heroin verkauft (act. 9.1). Bezüglich der Menge meinte er 400 Gramm „könnte stimmen“ (act. 9.1). Anlässlich der Hauptverhandlung gestand der Beschuldigte den Verkauf von Heroin, konnte sich aber an die genaue Menge nicht mehr erinnern (act. 124).