Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelsgesetztes sind abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis (Art. 1 Abs. 1 aBetmG). Gemäss Art. 1 Abs. 4 aBetmG erstellt das Schweizerische Heilmittelinstitut das Verzeichnis der Stoffe und Präparate. In der früher geltenden Verordnung des schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung Swissmedic) sind alle hier zu beurteilenden Stoffe (Kokain, Heroin und Methadon) als Betäubungsmittel aufgeführt. Neu führt das Eidgenössische Departement des Innern ein Verzeichnis der Betäubungsmittel (Art.