Die AXA Winterthur (Privatklägerin 2) hat mit Schreiben vom 25. Januar 2013 die Begründung des Urteils verlangt (act. 140). Sodann hat mit Schreiben vom 1. Februar 2013 der Verteidiger Berufung gegen das Urteil angemeldet (act. 142), weshalb eine Urteilsbegründung auszufertigen ist. Auf die Ausführungen und Rechtsschriften der Parteien wird nachfolgend, soweit entscheidrelevant, eingegangen. Seite 7 Erwägungen 1. Prozessuales 1.1 Anwendbares Recht