107 und 108). Am 17. Januar 2013 fand in Anwesenheit des Beschuldigten, des Verteidigers, des Staatsanwaltes und des Rechtsvertreters der Privatklägerin 4 die Hauptverhandlung in Herisau statt. Das Urteil wurde den Parteien an demselben Tag mündlich eröffnet und begründet. Am 22. Januar 2013 wurde das Urteil an die Parteien versandt (act. 129). Am 24. Januar 2013 hat die Staatsanwaltschaft die Berufung angemeldet (act. 138). Die AXA Winterthur (Privatklägerin 2) hat mit Schreiben vom 25. Januar 2013 die Begründung des Urteils verlangt (act. 140).