Mit Anklageschrift vom 30. August 2012 erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Anklage gegen den Beschuldigten (act. 84). Mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 stellte der Verteidiger diverse Beweisanträge (act. 95), welche er auch an Schranken wiederholte. Der behandelnde Arzt des Beschuldigten nahm zu den Fragen des Gerichts vom 15. Oktober 2012 (act. 98) am 5. November 2012 Stellung (act. 103). Mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 reichte die Verteidigung weitere Unterlagen ein (act. 107 und 108).