Bei der Hausdurchsuchung des Beschuldigten wurde unter anderem Feuerwerk gefunden, welches er im Frühjahr 2008 in Österreich gekauft und dann bei sich gelagert haben soll. Diese „Kracher“ würden, so die Staatsanwaltschaft, unter das Sprengstoffgesetz fallen. Der Beschuldigte habe mit dem Kauf und Lagerung dieser pyrotechnischen Gegenstände gegen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes verstossen.