3. Die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden sei zu verpflichten, folgende beschlagnahmten Gegenstände an P.G. freizugeben: - Coop Supercard - 1 Metallgegenstand (Pfefferspray) - sämtliche 5 Mobiltelefone 4. Sämtliche Zivilforderungen seien abzuweisen; evtl. seien sie auf den Zivilweg zu verweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Sachverhalt A. Übersicht