Ebenso ist klar, dass die Trittschäden mit dem Bewirtschaftungsweg abnehmen. Dies ist aber - wie in Erwägung 4.6 dargelegt - nur in bescheidenem Rahmen der Fall. Dass Trittschäden reduziert werden, ist nicht betriebsnotwendig. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 573 vom 8. Juni 2021 Der Entscheid der Standeskommission wurde mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten. Das Urteil steht noch aus. 29 - 29