Der Rekurrent machte aber keine Angaben über die Tiere, welche Trittschäden verursachen sollen. Aufgrund seiner Angaben kann jedenfalls nicht darauf geschlossen werden, dass der Weg wegen der Trittschäden betriebsnotwendig wäre, denn auch die Tierverkehrsdatenbank enthält keine Informationen darüber, auf welchen Bewirtschaftungsflächen die auf die Tierhalterinnen und Tierhalter eingetragenen Tiere gehalten werden.