4.5. Die Standeskommission hielt 2003 in einem Rekursentscheid über die Teerung einer Flurstrasse fest (Anhang zum Geschäftsbericht über die Staatsverwaltung und Rechtspflege des Kantons Appenzell I.Rh. 2003, Nr. 1, Erw. 4.2.2.), von der Landwirtschaft bearbeitete Grundstücke sollten mit Traktoren erreicht werden können. Ein entsprechendes Netz an Zufahrtsstrassen und Bewirtschaftungswegen müsse als notwendig bezeichnet werden.