Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone sind nur zonenkonform, wenn sie betrieblich notwendig sind. Die Standeskommission stellte fest, dass der neu erstellte, nicht bewilligte Teil des Bewirtschaftungswegs ausschliesslich durch Weideflächen und zu Weideflächen führt. Der Rekurrent wies nicht nach, dass die Verlängerung des Wegs für die Bewirtschaftung der Weide betriebsnotwendig ist. (…) 3. Zonenkonformität