Sie verweigerten aber die Bewilligung für die Verlängerung des Alpwegs und ordneten den Rückbau innert zehn Monaten an. Gegen diesen Entscheid erhob der Landwirt bei der Standeskommission Rekurs. Er forderte, dass die Bewilligung für die Sanierung und die Erweiterung des gesamten Bewirtschaftungswegs uneingeschränkt zu erteilen sei. Die Standeskommission wies den Rekurs ab und bestätigte den Entscheid der Vorinstanz.