6. Verlängerung eines landwirtschaftlichen Bewirtschaftungswegs Nachdem die Baubewilligungsbehörden festgestellt hatten, dass an einem Bewirtschaftungsweg auf einer landwirtschaftlichen Liegenschaft ohne Bewilligung Bauarbeiten vorgenommen worden waren, wurde der Grundeigentümer aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Er reichte darauf ein Baugesuch für die Sanierung und Verlängerung eines Bewirtschaftungswegs ein. Die Behörden bewilligten nachträglich den nach Luftbildern seit 2001 bestehenden Teil des Alpwegs. Sie verweigerten aber die Bewilligung für die Verlängerung des Alpwegs und ordneten den Rückbau innert zehn Monaten an.