5.4. Der Einspracheentscheid ist aufzuheben und die Gewässerraumfestlegung zur Überarbeitung an das Bau- und Umweltdepartement zurückzuweisen. Das Bau- und Umweltdepartement hat für jeden Gewässerabschnitt, für den auf eine Gewässerraumfestlegung aufgrund des Kriteriums «sehr kleines oder eingedoltes Gewässer» verzichtet wurde, die allfällig entgegenstehenden Interessen zu evaluieren und eine Interessenabwägung vorzunehmen. Alsdann hat eine neue Auflage der Gewässerraumfestlegung zu erfolgen, wobei bei der wiederholten Auflage nur noch über Änderungen Einsprache geführt werden kann, die nicht Gegenstand von vorherigen Auflagen waren (Art.