Erscheint ein Gewässer nicht auf der Landeskarte im Massstab 1:25'000, bedeutet dies lediglich, dass es sich um ein sehr kleines Gewässer handelt, es bedeutet aber noch nicht, dass in jedem Fall auf die Gewässerraumfestlegung verzichtet werden kann. Erst nach erfolgter Interessenabwägung kann entschieden werden, ob ein Gewässerraum festgelegt werden muss oder ob darauf verzichtet werden kann. Der Vermerk «sehr kleines Gewässer» reicht deshalb nicht aus, um den Verzicht nachvollziehbar zu begründen. In den vorliegenden Akten fehlen Hinweise dazu, welche Interessen berücksichtigt wurden oder zumindest, was die Interessenabwägung ergeben hat.