scheidung des Gewässerraums Appenzell I.Rh. vom 14. März 2018 [im Folgenden Leitfaden Gewässerraum]). Anhang 9.1 des technischen Berichts für den hier strittigen Gewässerraum, welcher eine Übersicht der Eindolungen innerhalb des Baugebiets enthält, kann teilweise eine Begründung entnommen werden, weshalb auf eine Gewässerraumfestlegung verzichtet wurde, nämlich für die ID-Nr. (…) auf S. 59, und für die ID-Nr. (…) auf S. 60. Für die restlichen Eindolungen, unter anderem auch jene ausserhalb der Bauzone, fehlen Begründungen.