4.4. Gemäss dem Leitfaden zur Ausscheidung des Gewässerraums Appenzell I.Rh., der als interne Grundlage für die Festlegung des Gewässerraums erarbeitet wurde, ist im technischen Bericht zur Gewässerraumausscheidung nachvollziehbar aufzuführen, aus welchen Gründen auf eine Gewässerraumausscheidung verzichtet wird (Leitfaden zur Aus- 23 - 29 Geschäftsbericht 2021 –Verwaltungsentscheide